Trägerschaft
Seit 2004 befindet sich der Düsseldorfer Drogenhilfe e. V. in Trägerschaft der sechs Wohlfahrtsverbände.
"Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege der Stadt Düsseldorf sind dem Wohle aller Menschen
in dieser Stadt ohne Rücksicht auf Herkunft, Abstammung, Rasse, Geschlecht, Sprache, sozialen
Status sowie religiöse und politische Anschauung verpflichtet.
Aus dieser Verpflichtung ergibt sich die Bereitschaft, die Arbeit der Drogenhilfe im sozialen Kontext der Stadt Düsseldorf zum Wohle der Betroffenen gemeinsam eigenverantwortlich weiterzuführen. Zu diesem Zweck gründeten die Verbände der Arbeitsgemeinschaft der Düsseldorfer
Wohlfahrtsverbände
→ Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e.V.
→ Caritasverband Düsseldorf e.V.
→ Der Paritätische Düsseldorf e.V.
→ Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V.
→ Diakonie Düsseldorf Gemeindedienst der evangelischen Kirchengemeinden e. V.
→ Jüdische Gemeinde K.d.ö.R.
den eingetragenen Verein „Düsseldorf Drogenhilfe e.V.“, um ihre gemeinsame Verantwortung
für das von der Landeshauptstadt Düsseldorf übernommene Aufgabenfeld auszudrücken und
diesem einen geeigneten organisatorischen Rahmen zu geben." (Satzung 2017)
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und das Kuratorium. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern. Die Verbände werden durch eine/n Delegierte/n vertreten. Diese können als Kuratoriumsmitglieder gewählt werden. Das Kuratorium wird auf zwei Kalenderjahre gewählt. Für die Führung der laufenden Geschäfte bestellt das Kuratorium einen geschäftsführenden Vorstand.
Kuratorium:
Vorsitz:Marion Warden (AWO Kreisverband Düsseldorf)
stellvertretender Vorsitz: Bert Römgens (Jüdische Gemeinde)
Beisitz: Anja Vennedey (Diakonie Düsseldorf)
Geschäftsführender Vorstand:
- Details