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Auszug aus der Satzung des Düsseldorfer Drogenhilfe e. V.
"Zweck des Vereins ist die Gesundheitsförderung sowie die soziale, medizinisch-pflegerische und präventive Arbeit im Bereich der Drogenhilfe. Diese Aufgabe wird insbesondere verwirklicht durch die Beratung, Betreuung, Therapie und Suchtprävention von hilfebedürftigen Menschen in dem Arbeitsfeld der Drogenhilfe. Dazu kann der Verein Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen, die dem Vereinszweck dienlich sind, unterhalten."
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