Wohnen
Das betreute Wohnen bietet umfassende Alltagshilfen für Menschen mit einer seelischen Erkrankung (Suchterkrankung / psychische Erkrankung) an.
Für Menschen, die bereits eine eigene Wohnung haben, bieten wir Betreuung im eigenen Wohnraum an. Ansonsten stellt die Drogenhilfe Wohnraum zur Anmietung zur Verfügung.
Ziel ist, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher bieten wir individuelle Unterstützung zugeschnitten auf den jeweiligen Hilfebedarf an. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen, finden Stärken, federn Schwächen ab und helfen dabei, diese zu überwinden.
Kostenträger ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Hilfen erfolgen gemäß §§ 99, 113 (2) SGB IX. Wir unterstützen bei der Erstellung der Antragsunterlagen inklusive der Ermittlung des Bedarfs.
Für die Hilfen ist es unerheblich, ob jemand noch konsumiert oder bereits Abstinenz erreicht hat und diese aufrechterhalten möchte.
Wir bieten:
- ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch
- stabilisierende Gespräche
- Begleitung beim Umgang mit Behörden/Justiz
- Beitrag zur Freizeitgestaltung
- Anleitung zur Hausarbeit
- Hilfen bei der Arbeits-/Beschäftigungssuche
- Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
- Vermittlung zu Fachärzten
- Vermittlung zu weiterführenden Hilfen (u.a. Schuldnerberatung, Rechtsanwälte)
- Unterstützung im Umgang mit Geld